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Auszug - Einrichtung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte Söhre  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2017/167 Einrichtung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte Söhre
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz geht auf die Vorlage und die positiven Beratungsergebnisse des Verwaltungsausschusses ein.

 

Die Bürgermeisterin gibt einen Überblick über die Situation der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Diekholzen:

Momentan gebe es große Veränderungen für den Betreuungsbedarf der 6- bis 10- Kinder. Vor einigen Jahren war die nachschulische Betreuung noch ein freiwilliges Zusatzangebot. Heute ist eine Anschlussbetreuung durch Fördervereine oder im Hort ein fester und von vielen Eltern nachgefragter Bestandteil in der Betreuungslandschaft. Seit einigen Jahren gibt es in Diekholzen einen Hort. Im letzten Jahr ist eine weitere Gruppe hinzugekommen. In diesem Jahr bekommt Söhre voraussichtlich ebenfalls einen Hort und die Betreuungszeiten in Diekholzen und Barienrode müssen erweitert werden.

 

Durch die Veränderung in der Schullandschaft befinde sich die Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder in einer Übergangs- und Umbruchsituation, die zurzeit schwierig zu steuern sei. Es bestehe die Notwendigkeit, die Schulkindbetreuung dem Ausbau im Krippen- und Kindergartenbereich anzupassen, um eine gute Gesamtversorgungssituation zu schaffen. Dies erfordert eine intensive Kooperation zwischen Schule, Schulträger und Kindergartenleitungen in dem gemeinsamen Bestreben, Eltern eine verlässliche Betreuungsstruktur im Hinblick auf eine kontinuierliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

 

In Diekholzen erleben wir es derzeit und zu erwarten sind möglicherweise noch weitere Ausweitungen der Betreuungszeiten sowie zunehmende Betreuungsbedarfe im gesamten Kindertagesstättenbereich.

 

Allerdings habe die finanzielle Belastung zur Erfüllung dieser zurzeit freiwilligen Aufgabe inzwischen ein gewaltiges Ausmaß angenommen. Die Gemeinderatsmitglieder sind sich dessen bewusst und ihnen obliege immer wieder die schwere Aufgabe, abzugen, wie die Gemeinde Diekholzen zukünftig damit umgeht.

 

Die Bürgermeisterin betont, dass Kinderfreundlichkeit in Diekholzen stets ein hohes Gut war und auch weiterhin ist. Dies solle auch der Leitgedanke für die heutigen Entscheidungen sein. Der Verwaltungsausschuss habe bereits mit großem Verantwortungsbewusstsein sein Handeln an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet.

 

An dieser Stelle sei aber auch die Kreis- und Landespolitik aufgerufen, Grundfragen der Finanzierung der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu überdenken und die dramatische Kostenentwicklung für die Kommunen zu stoppen. Frau Dieckhoff-Hübinger werde sich gemeinsam mit den anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern über den kommunalen Spitzenverband, dem Nds. Städte- und Gemeindebund, dafür einsetzen.

 

Herr Glados teilt mit, dass er mit dem Ergebnis grundsätzlich einverstanden sei. Es sei aber dennoch bedauerlich, dass es künftig kein entsprechendes Angebot des Fördervereines auf „freiwilliger“ Basis mehr geben wird. Dennoch müssten alle Familien im Gemeindegebiet gleich behandelt werden.

 

Herr Bludau berichtet von langen Diskussionen in seiner Fraktion. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gebiete es jedoch, dem Söhrer Antrag zuzustimmen. Er schlägt außerdem vor, die zahlreichen Betreuungsmöglichkeiten grundlegend mit dem Landkreis Hildesheim neu zu ordnen.

 

Herr Bruns geht auf die unterschiedlichen Bedarfe der heutigen Familien ein. Hier habe sich in den letzten Jahren viel verändert. Aus diesem Grund werde er den Antrag befürworten.

 

Die Verwaltung merkt an, dass eine entsprechende Bauantragsstellung bezüglich der erforderlichen baulichen Veränderungen erst nach dem heute zu fassenden Ratsbeschluss erfolgen kann. Daher ist die Umsetzung der Maßnahme zum 01.08.2017 nicht mehr zu realisieren.

Beschluss

Beschluss:

Der Einrichtung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte Söhre zum 01.08.2017 wird –zunächst befristet auf 3 Jahre- zugestimmt. Ebenso wird dem zusätzlich einmaligen und laufenden Mehraufwand für das neue Betreuungsangebot unter der Maßgabe, dass die Personaleinstellungen des Trägers nur im gesetzlichen Mindestrahmen vorgenommen werden dürfen, befristet zugestimmt. Nach Ablauf von 2 Jahren wird der Bedarf überprüft.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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